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   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19   

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https://dejure.org/2020,75685
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19 (https://dejure.org/2020,75685)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.03.2020 - L 2 R 286/19 (https://dejure.org/2020,75685)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. März 2020 - L 2 R 286/19 (https://dejure.org/2020,75685)
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  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19
    Eine vertrauensstiftende gesicherte Rechtspraxis liegt aber gerade nicht vor, wenn eine Rechtsfrage nicht abschließend geklärt ist (BSG, Urteil vom 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 43, Rn. 27).

    Im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Vorgaben kann keine Selbstbindung der Verwaltung entstehen; einen aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt es nicht (vgl BVerfG, B.v. 9.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - juris; BFH Beschluss vom 26.9.2007 - V B 8/06 - BFHE 219, 245; BSG, U.v. 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R, aaO mwN).

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19
    Schon im Ausgangspunkt kann sich ein Befreiungsantrag nur auf die gegenwärtige Beschäftigung beziehen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 5 RE 1/18 R - SozR 4-2600 § 6 Nr. 18, Rn. 53).

    Darüber hinaus bezog sich der Befreiungsbescheid schon im rechtlichen Ausgangspunkt auf das im Zeitpunkt der Befreiung ausgeübte Beschäftigungsverhältnis; dem Bescheid beigefügte lediglich informatorische Hinweise waren als solche schon nicht dem Regelungsinhalt zuzuordnen und konnten damit auch nicht einen dem Inhalt der Regelung zukommenden Vertrauensschutz erweitern (vgl. dazu und zur Auslegung der auch im vorliegenden Fall eingesetzten Formularbescheide: BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 5 RE 1/18 R - aaO, Rn. 53).

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19
    Im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Vorgaben kann keine Selbstbindung der Verwaltung entstehen; einen aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt es nicht (vgl BVerfG, B.v. 9.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - juris; BFH Beschluss vom 26.9.2007 - V B 8/06 - BFHE 219, 245; BSG, U.v. 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R, aaO mwN).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19
    Bezogen auf den vorliegend zu beurteilenden Zusammenhang hat das BSG jedoch bereits im Urteil vom 31. Oktober 2012 (- B 12 R 5/10 R -, SozR 4-2600 § 231 Nr. 5) klargestellt, dass eine früher erteilte Befreiung bei einem Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen entfaltet, wenn hierbei dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird.
  • BFH, 26.09.2007 - V B 8/06

    Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2020 - L 2 R 286/19
    Im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Vorgaben kann keine Selbstbindung der Verwaltung entstehen; einen aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt es nicht (vgl BVerfG, B.v. 9.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - juris; BFH Beschluss vom 26.9.2007 - V B 8/06 - BFHE 219, 245; BSG, U.v. 19. September 2019 - B 12 R 25/18 R, aaO mwN).
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